Urheberrecht für Affen-Foto? Der Streit um das „Selfie“ eines Schopfaffen

News von Norbert C.

Veröffentlichungsdatum: 10. April 2018

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Das Urheberrecht soll Menschen den Schutz ihrer Werke garantieren und darüber hinaus gewährleisten, dass finanzielle Gewinne an den rechtmäßigen Schöpfer übergehen. Wird dies jedoch zu ernst genommen, kann das mitunter bizarre Blüten treiben – wie der jahrelange Streitfall um das Urheberrecht an einem Affen-Foto zeigt.

Ein neugieriges Tier und jede Menge Bürokratie

Der Streit um das Urheberrecht an dem Affen-Foto ging um die Welt

Der Streit um das Urheberrecht an dem Affen-Foto ging um die Welt

Seinen Anfang nahm der Fall um die 2010er Jahre in Sulawesi, wo ein britischer Tier-Fotograf seine aufzeichnungsbereite Kamera für einige Zeit unbeachtet ließ. Dies rief einen Schopfaffen auf den Plan, welcher das Gerät wohl inspizierte und dabei unwissentlich mehrere Porträts von sich knipste.

Die entstandenen Selfies zeigen den Affen, wie er in das Objektiv schaut. Ein bestimmtes Bild, auf welchem das Tier scheinbar grinst, erlangte schnell Berühmtheit – wohl auch deshalb, weil der Fotograf wohl mehrmals bestätigte, der Affe habe den Auslöser selbst betätigt.

Der erste Streit um das Urheberrecht für das Affen-Foto begann damit, dass Wikipedia den Mann nicht als Urheber vermerkte und das Bild als gemeinfrei kategorisierte. Daneben erfuhr vor allem die Auseinandersetzung mit der Tierschutzorganisation PETA großes mediales Interesse. Denn diese befand, dass das Tier dieselben Rechte am eigenen Bild besäße wie ein Mensch.

Ein sprichtwörtliches „Affentheater“

PETA ernannte sich daraufhin selbst als Vertreter des Schopfaffen, welchen sie „Naruto“ nannten. In der Beschwerdeschrift ob der der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung heißt es u.a.:

Naruto has the right to own and benefit from the copyright in the Monkey Selfies in the same manner and to the same extent as any other author. (Naruto hat dieselben Anteils- und Eigentumsrechte an der Urheberschaft der Affen-Selfies wie jeder andere Autor auch.)

2017 wurde die Frage nach dem Urheberrecht am Affen-Foto schließlich außergerichtlich geklärt

2017 wurde die Frage nach dem Urheberrecht am Affen-Foto schließlich außergerichtlich geklärt

Auch wenn die Klage zunächst abgewiesen und in zweiter Instanz abgelehnt wurde, einigte sich der Beklagte mit der Tierschutzorganisation letztes Jahr schließlich außergerichtlich: Künftig werde ein Viertel des Erlöses von dem Foto Organisationen zugutekommen, welche sich dem Schutz von Narutos Artengenossen widmen.

Ob es dabei wirklich um den Tierschutz oder gar um eigene Werbeinteressen seitens PETA gehandelt hat, wurde wiederholt in Frage gestellt. Denn schließlich kann Naruto den Erlös aus dem Urheberrecht von seinem Affen-Foto wohl kaum selbst benutzen – ganz zu schweigen von der Tatsache, dass der Verbleib des Affen nach den Bildern unbekannt war.

Auch die Tatsache, inwiefern ein Affe von den gleichen Rechten wie ein Mensch profitieren kann und soll, wurde juristisch und moralisch durchaus kritisch bewertet. Der Fall ist also eher als Kuriosität einzustufen und weniger als eine fundierte Auseinandersetzung mit Fragen nach geistigem Eigentum.

Auch wenn der Streit um das Urheberrecht an dem Affen-Foto den Schutz der Affenpopulation vor Ort verbessert hat: Den Fotografen haben die Auseinandersetzungen nach letzten Angaben finanziell ruiniert.

Bildnachweise: © Fotolia.com/der_chris87, © Fotolia.com/ md3d

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Über den Autor

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Norbert C.

Norbert gehört seit 2021 zum Team von urheberrecht.de. Als Redakteur schreibt er Ratgeber zu Themen wie Abmahnung und Gewerblichem Rechtsschutz. Norbert hat einen Abschluss in Kunstwissenschaften und arbeitete zuvor in einem Architekturbüro.

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