VFF: Die Verwertungsgesellschaft für Film- und Fernsehproduzenten

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bei Verwertungsgesellschaften handelt es sich um Institutionen, welche das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte im Auftrag von Urhebern oder Rechteinhabern ausüben. Dabei lassen sich je nach Werkart bzw. Berufsgruppe verschiedene Verwertungsgesellschaften unterscheiden. Für die Ansprüche von Film- und Fernsehproduzenten ist dabei die VFF zuständig.

Zu den Wahrnehmungsberechtigten der VFF gehören öffentlich-rechtliche und private Sender.
Zu den Wahrnehmungsberechtigten der VFF gehören öffentlich-rechtliche und private Sender.

FAQ zur VFF

Wer kann der VFF beitreten?

Diese Verwertungsgesellschaft vertritt die Rechte der Produzenten von Film- und Fernsehproduktionen.

Können Mitglieder zusätzlich zu den Einnahmen durch die Leistungsschutzrechte von der VFF profitieren?

Verwertungsgesellschaften können sich grundsätzlich für die Belange ihrer Mitglieder stark machen und ggf. zu Gesetzesänderungen bzw. -anpassungen beitragen. Zudem können Wahrnehmungsberechtigte sowie deren aktive oder ehemalige Mitarbeiter Leistungen aus dem Sozialfond erhalten. Dabei handelt es sich um einmalige oder regelmäßige Zuwendungen bzw. ein zinsloses Darlehen, welche bei nachgewiesener Bedürftigkeit gezahlt werden können.

Ist VFF auch in der Nachwuchsförderung aktiv?

Filmhochschüler der Bereiche Produktion und Medienwirtschaft können sich bei der VFF für ein Stipendium bewerben. Die monatliche finanzielle Unterstützung soll dabei besonders qualifizierten Studenten die Möglichkeit geben, sich vollständig auf ihr Studium zu konzentrieren.

Welchen Zweck erfüllt die VFF?

Die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) nimmt die Leistungsschutzrechte für Produzenten, welche sich unter anderem aus § 94 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, wahr. Darin heißt es:

Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen.

Die VFF nimmt für Film- und Fernsehproduzenten die Leistungsschutzrecht wahr.
Die VFF nimmt für Film- und Fernsehproduzenten die Leistungsschutzrecht wahr.

Die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft erfolgt dabei sowohl für Eigenproduktionen von Sendeunternehmen als auch für Auftragsproduktionen von selbstständigen Filmherstellern.

Bei den Wahrnehmungsberechtigten der VFF handelt es sich um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die privaten Fernsehsender. Darüber hinaus vertritt die Gesellschaft auch die Rechte und Ansprüche von verschiedenen regionalen Fernsehveranstaltern. Nicht zuletzt können auch deutsche Auftragsproduzenten die VFF mit der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte beauftragen.

Bei den der VFF übertragenen Rechten handelt es sich insbesondere um folgende:

  • Vergütungsansprüche, welche sich aus der Pauschalabgabe für Geräte und Speichermedien ergeben (§ 54 Abs. 1 UrhG)
  • Ansprüche aus der Vervielfältigung und der öffentlichen Wiedergabe in Geschäftsbetrieben (§ 56 UrhG)
  • Vergütungsanspruch für das Verleihen von Bild- und Tonträgern (§ 27 Abs. 2 UrhG)
  • Kabelweitersenderecht und der Vergütungsanspruch aus der Kabelweitersendung (§ 20b UrhG)
Das Leistungsschutzrecht für Filmhersteller besteht in der Regel für 50 Jahre nach dem Erscheinen des Bild- und Tonträgers. Die Dauer fällt damit deutlich kürzer aus als beim Urheberrecht.

VFF – kurz und kompakt

Die VFF übernimmt für registrierte Filmproduzenten die Einziehung und Verteilung von Gebühren, welche durch die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Dritten anfallen. Die Verwertungsgesellschaft nimmt somit die Rechte der Urheber treuhänderisch wahr.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 3,95 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

2 Gedanken zu „VFF: Die Verwertungsgesellschaft für Film- und Fernsehproduzenten

  1. eva

    21. November 2022 at 19:21

    Sehr geehrte Damen und Heeren,

    vielleicht können Sie uns auch weiterhelfen, wir möchten in einem Kaffeehaus, auf einer Wand, den Zeichentrick LA Linea zeigen und ich stehe nun an wo ich die Rechte dafür bekomme den Zeichentrick zeigen zu dürfen. Lokal ist in Österreich.

    Besten Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Eva

  2. Horst

    9. August 2022 at 14:45

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir sind ein kleiner Kulturverein in Hersbruck und möchten den Film ‚Buster Keaton, Der General‘ vorführen (vorgesehener Termin: 12.9.22). Die DCD liegt uns vor, aber wir finden nicht raus, wie es sich mit den Rechten verhält.
    Wir erwarten ca. 25-30 TN und möchten einen Eintritt von € 5,00 erheben (als Aufwandsentschädigung für entsprechende Umgestaltung des Raumes und Reinigung).
    Können Sie uns da weiterhelfen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Horst

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert