Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024
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Das Urheberrecht stößt im Internet immer wieder an seine Grenzen. So können zum Beispiel die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) den Bestrebungen des Rechteinhabers im Wege stehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Urheber Dritten grundsätzlich die Nutzung seiner Werke erlauben möchte, ohne dass dafür einzelne Lizenzverträge geschlossen werden müssen. Die Lizenzen von Creative Commons können in diesem Fall eine Option darstellen.
Inhalt
FAQ zu Creative Commons
Dabei handelt es sich um eine Lizenzsystem, mit dem sich Nutzungsrechte angeben lassen.
Wenn Sie Dritten die Nutzung Ihrer Bilder erlauben wollen, sollten Sie sich im Voraus mit dem Lizenzsystem von Creative Commons auseinandersetzen und genau überlegen, unter welchen Bedingungen Sie die Verwertung zulassen. Daher ist die Lektüre der vollständigen Lizenzbedingungen Pflicht. Sind Ihnen Abschnitte oder einzelne Formulierungen unklar, sind diese vorab zu klären. Denn nur so können Sie gewährleisten, dass die Lizenz Ihren Vorstellungen entspricht.
Eine einheitliche Creative-Commons-Datenbank existiert aktuell nicht. Allerdings bieten zum Beispiel Google oder auch YouTube die Möglichkeit, nach Inhalten unter einer CC-Lizenz zu suchen. In der Regel findet sich dafür eine Option unter „Erweiterte Suche“. Als bekannteste Datenbank für Musik unter der CC-Lizenz gilt zudem Jamendo.
Was ist Creative Commons?
Bei Creative Commons (CC) handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, welche 2001 in den Vereinigten Staaten entstand. Bekanntheit erlangte die Gesellschaft vor allem durch die Veröffentlichung diverser Standard-Lizenzverträge. Wörtlich übersetzt bedeutet Creative Commons „kreatives Gemeingut“.
Creative Commons strebt laut Definition ein System an, in welchem kreative Werke auf schnelle und einfache Weise ausgetauscht werden können. Das Urheberrecht im Internet bleibt dabei weiterhin bestehen, allerdings entscheidet der Schöpfer des Werkes, welche Rechte gelten.
Es besteht der verbreitete Irrglaube, dass sich hinter der Bezeichnung nur eine einzige Lizenz verbirgt. Allerdings handelt es sich dabei eher um ein komplexes Lizenzmodell, welches es dem Urheber ermöglicht, die Nutzungsrechte für die Verwendung eines Werkes seinen Wünschen entsprechend anzupassen. Dabei sind die Lizenzverträge grundsätzlich für alle Werkarten verwendbar. Daher können unter der identischen Creative-Commons-Lizenz Bilder, Musik oder Videos verzeichnet werden.
Warum ist Creative Commons wichtig? – Eine Erklärung
Das Internet lebt von der aktiven Beteiligung seiner Nutzer. Dabei kann es sich um Blogeinträge, Bilder, Videos oder Reaktion in den sozialen Medien handeln. Denn die moderne Technik macht es uns leicht, Inhalte und Gedanken mit der gesamten Welt zu teilen. Aber auch wenn solche Beiträge mitunter schnell erstellt sind, gilt es die rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Das Urheberrecht schütz die schöpferische Leistung des Urhebers und erlaubt die Verbreitung sowie Bearbeitung seines Werkes nur mit dessen Einverständnis. Diese Regelung kann mitunter den kreativen Austausch und die mediale Vielfalt einschränken. Daher soll das Urheberrecht durch Creative Commons transparenter und flexibler werden.
Durch eine Lizenz nach Creative Commons kann der Urheber selbst bestimmen, welche Bedingungen für Dritte bei der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes gelten. Kenntlichgemacht wird der geltende Lizenzvertrag durch einen Code aus Buchstaben. Durch dieses System findet Creative Commons im internationalen Copyright sowie im deutschen Urheberrecht Anwendung. Sprachbarrieren bei komplizierten Verträgen entfallen somit.
Creative-Commons-Lizenz – Die Bedeutung der Codes
Wie zuvor bereits erwähnt, handelt es sich bei Creative Commons nicht nur um eine einzelne Lizenz. Stattdessen lassen sich unter dem Begriff sechs verschiedene Lizenzmodelle zusammenfassen, welche die unterschiedlichen Facetten der Nutzungsrechte abdecken.
Die sechs Creative-Commons-Lizenzen setzen sich aus vier Elementen zusammen, welche sich in einer Art Baukastensystem miteinander kombinieren lassen. Aus folgenden Bestandteilen – meist dargestellt durch den jeweiligen zweistelligen Buchstaben-Code – können Urheber wählen:
- Namensnennung (BY)
§ 13 UrhG räumt dem Schöpfer eines Werkes das Recht auf die Anerkennung der Urheberschaft ein. Daher kann dieser bestimmen, ob und ich welcher Weise eine Urheberbezeichnung notwendig ist. Wird die Namensnennung gemäß Creative Commons gewünscht, setzt sich diese in der Regel aus der Bezeichnung des Werkes und der Bezeichnung des Urhebers zusammen: [Bildname] von [Max Mustermann]. - Keine kommerzielle Nutzung (NC)
Die Nutzung des Werkes lässt sich auf Projekte beschränken, welche nicht vorrangig dazu dienen, einen geschäftlichen Vorteil oder eine finanzielle Vergütung zu erhalten. - Keine Bearbeitung (ND)
Ist laut der Lizenz von Creative Commons bei einem Foto die Bearbeitung untersagt, darf dieses zum Beispiel nicht für Fotomontagen oder Ähnliches genutzt werden. Ob sich ein entsprechendes Bearbeitungsverbot allerdings auch auf das Zuschneiden oder die Wandlung in Schwarz-Weiß bezieht, ist meist unklar. - Weitergabe unter identischen Bedingungen (SA)
Nicht zuletzt kann der Urheber bei Creative Commons darüber entscheiden, ob nach einer Bearbeitung das Werk auch unter der gleichen Lizenz zu verbreiten ist. Wird ein Song mit einem solchen Lizenzvertrag in einem Video verwendet, müssen für letzteres die gleichen Bedingungen gelten.
Rechtliche Probleme bei Creative-Commons-Fotos und -Grafiken
Der Irrglaube, dass Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen frei von jeglichen rechtlichen Bestimmungen zu verwenden sind, scheint weitverbreitet. Denn immer wieder kommt es aufgrund fehlender bzw. falscher Quellen- oder Lizenzangaben zu Abmahnungen.
Bei der Verwendung von Medien unter einer CC-Lizenz gelten in der Regel folgende Bedingungen:
- Nennung des Urhebers
- Angabe des Titels
- Information zur Lizenz samt Link
Darüber hinaus können die Urheber auch noch weitere Anforderungen stellen. So ist es zum Beispiel möglich, unter Creative Commons bei der Namensnennung auf eine bestimmte Form zu bestehen. Prüfen Sie daher vor der Verwendung die Lizenzbedingungen gründlich.
Kommen Sie diesen Vorgaben nicht nach, kann eine Abmahnung drohen. Diese geht in der Regel mit der Forderung nach Schadensersatz sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung einher.
Creative Commons – kurz und kompakt
Bei Creative Commons handelt es sich um Lizenzsystem, mit welchem Rechteinhaber die urheberrechtlichen Erlaubnisse für ihre Werke gegenüber Dritten einräumen können. Der Urheber kann dabei je nach Lizenz entscheiden, in welcher Weise gemäß Creative Commons sein Foto, Video oder Song verwendet werden darf.
19. April 2021 at 10:27
Sehr geehrte Damen Und Herren
Ich Möchte gerne als Dj Live streams auf You tube und Facebook Starten Hierbei Brauche ich wie ich es erfahren habe
eine Creative-Commons-Lizenz .
Frage Wie bekomme ich diese und was kostet diese ?
Mfg Markus
27. April 2021 at 14:22
Hallo Markus,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
7. Mai 2019 at 23:33
Wenn ich eine Grafik unter CC-BY-SA veröffentliche und ein anderer macht damit einen unerwartet großen haufen Geld, greift dann doch wieder der Bestsellerparagraf §32a ??
10. Mai 2019 at 15:15
Hallo Benjamin,
wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
24. Mai 2019 at 23:14
Das war eine allgemeingemeinte Frage. 🙂
Also was wäre wenn: Jemand eine Photo/Grafikarbeit unter CC veröffentlichen würde. Unde in anderer Nutzer mit dieser Arbeit überaus erfolgreich wäre.
Würde dann der Bestsellerparagraf §32a greifen?
Oder ist das eine Frage die die Gericht dann individuell zu klären hätten?
Vielen Dank für die Arbeit, die ihr hier macht. 🙂
Ich freu mich auf eure Antwort.
29. Mai 2019 at 10:27
Hallo Benjamin,
grundsätzlich müsste ein Gericht eine definitive Entscheidugng fällen. Ein wichtiger Punkt könnte bei der Einschätzung sein, dass § 32a UrhG in der Regel eine Gegenleistung vorsieht.
Ihr Team von urheberrecht.de
14. Februar 2019 at 11:32
Meine Frage: es gibt einen Artikel aus 1968 über meinen in 2014 verstorbenen Vater. Die Zeitschrift, in der dieser Artiel erschien gibt es nicht mehr. Der Auto des Artikels ist nicht auffindbar. Darf ich diesen Artikel digitalisieren (kopieren und eine pdf- Datei erstellen) und diesen in die „commons“ bei Wikipedia zu meinem Vater hochladen? Was muss ich beachten? 2. Ich habe diesen Artikel ins deutsche übersetzt (für die Enkel) und ebenfalls eine pdf- darei erstellt. Darf ich diesen hochladen?
Viele Grüße, Grete
15. Februar 2019 at 15:42
Hallo Grete,
nur weil es Ihnen nicht möglich ist, den Urheber zu ermitteln, bedeutet dies nicht automatisch, dass keinerlei Ansprüche an dem Artikel bestehen. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Einzelfalls an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de