Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024
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Deutschland ist ein Land der Erfinder, denn in keinem anderen Land in Europa werden so viele Patente angemeldet wie hier. Im Durchschnitt sind es rund 65.000 pro Jahr. Dabei handelt es sich bei einem Patent viel mehr als nur um einen einfachen Nachweis, bietet die Anmeldung doch einen Schutz, welcher auch zum Erfolg vieler Unternehmen beiträgt. Daher können die Auswirkungen einer Patentverletzung verheerend sein.
Inhalt
FAQ zur Patentverletzung
Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein eingetragenes Patent ohne das Einverständnis des Rechteinhabers verwendet wird.
In der Regel erfolgt die Verfolgung eines Verstoßes gegen das Patentrecht mithilfe einer Abmahnung. Das Schreiben ermöglicht es dem Patentinhaber, gleichzeitig verschiedene Ansprüche durchzusetzen.
In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Patentrecht wenden. Dieser kann die Vorwürfe prüfen und ggf. Widerspruch einlegen. Es besteht die Möglichkeit, die verlangte Unterlassungserklärung zu modifizieren und dadurch die Schadensersatzforderung zu reduzieren.
Wann liegt eine Patentverletzung vor?
Durch die Anmeldung eines Patents erhält der Inhaber das alleinige Recht für die Verwendung des geschützten Gegenstandes oder Verfahrens. Erfolgt eine Nutzung ohne dessen Einverständnis, liegt eine Patentverletzung vor. Im Patentrecht werden dabei unmittelbare und mittelbare Rechtsverletzungen unterschieden.
Gemäß § 9 Patengesetz (PatG) liegt eine unmittelbare Patentverletzung vor, wenn ohne die Zustimmung vom Patentinhaber:
- geschützte Erzeugnisse herzustellen, anzubieten oder in den Verkehr zu bringen,
- geschützte Verfahren anzuwenden oder deren Anwendung anzubieten,
- oder die Erzeugnisse aus dem Verfahren anzubieten, zu gebrauchen oder in den Verkehr zu bringen.
Eine mittelbare Rechtsverletzung stellt eine Erweiterung des Patentschutzes dar. Denn laut § 10 PatG können bereits Ansprüche gegenüber Personen bestehen, welche Mittel anbieten oder verbreiten, die für die Verwendung in oder durch die Erfindung geeignet und bestimmt sind. Dadurch können unter anderem auch die Zulieferer betroffen sein.
Welche Ansprüche bestehen bei einer Patentrechtsverletzung?
Wurde Ihr Patent durch Dritte verletzt, können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen. Dies beinhaltet vor allem die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Aber auch der Anspruch auf Auskunft ist von Relevanz, denn durch diesen erhält der Geschädigte Kenntnis über das Ausmaß der Patentverletzung.
Bei Verstößen gegen das Patentrecht existieren grundsätzlich drei Methoden für die Berechnung des Schadensersatzes:
- Erstattung des entgangenen Gewinns
Einnahmen, die durch die Rechtsverletzung weggefallen sind - Herausgabe des Verletzergewinns
Gewinn, der mit der widerrechtlichen Verwendung des Patens erzielt wurde - Berechnung mithilfe einer Lizenzanalogie
Erlös, welche einem fiktiven Lizenzvertrag zugrunde liege.
Welche Methode Anwendung findet, entscheidet in der Regel der Patentinhaber. Da die Ergebnisse durchaus variieren können, sollten alle Varianten zumindest grob durchgerechnet werden.
Patentverletzung – kurz und kompakt
Benutzen Dritte ohne eine entsprechende Erlaubnis ein Patent, handelt es sich dabei um eine Rechtsverletzung. Gegen eine solche kann unter anderem mit einer Abmahnung vorgegangen werden. Bei einer Patentverletzung bestehen unter anderem die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.