Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Viele Künstler und Kreative sind früher oder später darauf angewiesen, mit ihren Werken Geld zu verdienen, denn nur so ist es ihnen möglich, ihr Leben zu finanzieren. Doch welche Möglichkeiten gibt es für Urheber, um von einer Schöpfung finanziell zu profitieren? Können Sie Ihr Urheberrecht verkaufen?
Inhalt
FAQ zum Verkauf des Urheberrechts
Eine Übertragung des Urheberrechts ist grundsätzlich nur beim Tod des Schöpfers möglich, indem Sie das Urheberrecht vererben.
Unabhängig davon, ob ein Werk in der Freizeit, im Job oder durch eine Auftragsarbeit entsteht, ist es nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen. Um allerdings sicherzustellen, dass Sie als einzige Person von einer Auftragsarbeit profitieren bzw. diese verwenden, wird ein Vertrag aufgesetzt, der dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte einräumt.
Sie sollten die Vertragsbedingungen gründlich prüfen und auf eine angemessene Vergütung achten. Fällt Ihnen die Einschätzung für einen solchen Betrag schwer, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Urheberrecht zu Rate zu ziehen.
Können sie ihr Urheberrecht verkaufen?
Das Urheberrecht dient dem Schutz von Schöpfer und Werk. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses stellt sicher, dass die Verbindung vom Urheber mit seinem Werk grundsätzlich bestehen bleibt und eine Übertragung nicht möglich ist. Festgehalten ist dies in § 29 UrhG zu den Rechtsgeschäften über das Urheberrecht:
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
Nur durch den Tod des Schöpfers ist es möglich, dass das Recht auf eine andere Person übergeht – das Urheberrecht wird somit vererbt. Grundlage dafür bildet entweder ein Testament bzw. ein Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge.
Wie kann ich von meinen Werken finanziell profitieren?
Es ist zwar grundsätzlich nicht möglich, das Urheberrecht zu verkaufen, allerdings kann der Urheber Dritten ein Nutzungsrecht einräumen. Dieses Recht erlaubt unter anderem die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Bearbeitung der Werke.
Den Umfang dieser Nutzungsrechte legt der Urheber in einem Lizenzvertrag fest. So erlauben ausschließliche Nutzungsrechte zum Beispiel nur noch dem Erwerber die Verwendung des entsprechenden Werkes. Allen weiteren Personen – und dies schließt meist auch den Urheber selbst ein – ist die Nutzung hingegen untersagt.
Der Lizenzvertrag regelt zudem die Vergütung für die Nutzungsrechte. Der Schöpfer erhält somit einen Ausgleich für die Verwendung, ohne dass es dafür nötig war, das Urheberrecht zu verkaufen.
Urheberrecht verkaufen – kurz und kompakt
Dem Schöpfer eines Werkes ist es nicht möglich, sein Urheberrecht zu verkaufen, denn dieses bleibt grundsätzlich im Besitz des Urhebers. Allerdings kann er Dritten Nutzungsrechte einräumen und dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten. In der Regel werden die genauen Bedingungen dafür in einem Lizenzvertrag festgehalten.
4. November 2024 at 15:19
Guten Tag
Eine Software, geschrieben und vertrieben zuletzt im Jahre 2009. Der Ersteller der Software und der rechtliche Besitzer des „geistigen“ Inhaltes sind beide verstorben.
Die „Urheberrechte“ des „geistigen Inhaltes ist an die Frau des Besitzers der Urheberrechte über gegangen.
Jetzt ist über Jahre kein Interesse mehr an dieser Software, weil zu teuer diese weiter zu entwickeln.
Nun ist das Interesse am Inhalt, also am geistigen Eigentum des Eigentümers der Urheberrechte vorhanden.
Die Erbin möchte diese verkaufen. Jetzt habe ich in diesem Artikel gelesen, dass das gar nicht möglich ist.
Wie ist das mit den Nutzungsrechten? Wenn die Besitzerin diese an eine Person vergibt/verkauft, wie auch immer, dann darf das geistige Eigentum des ursprünglichen Besitzers der Urheberrechte nur noch ausschlisslich von der Person genutzt werden, die das Nutzungsrecht besitzt? Ist das richtig?
Besten Dank
28. April 2024 at 9:14
Der Künster (A) hat eine Statue aus Marmor geschaffen. Es handelt sich dabei um die „Venus“. Diese Statue verkauft er an den Kunden (B). Nach einiger Zeit kommt (A) dahinter, dass (B) diese Statue in einem verkommenen Rotlichtviertel auf einer Theke platziert hat. (A) fordert den (B) auf die Statue an einen anderen Ort zu platzieren, wo sie auch die wertgeschätzte Aufmerksamkeit erhält. (A) hat zwar das Werk verkauft aber kann dieser seine Forderung durchsetzen ? Ja, kann er ! Mich würde nur noch interessieren welcher § hier zur Anwendung kommt. Ich habe im UrHG den § auch schon mal gelesen, finde ihn aber nicht mehr. Weiß einer von Euch um welchen § es sich handelt ?
20. September 2022 at 16:50
Hallo,
weis jemand was für Lizenzen an einer Kurzgeschichte mit ca. 27 Seiten bezahlt werden ? Was ist der übliche Handelswert ?
Gruß
28. April 2024 at 9:19
Das ist immer eine Verhandlungssache. In der Regel werden zwischen 5 und 10 % vom Verlag gezahlt.
Ich empfehle hierzu mal bei „Epubli“ rein zu schauen.
6. Oktober 2021 at 18:20
Der Künstler Kippenberger hat von einem Berliner Maler ein Acryl-Gemälde für tausend Euro gekauft. Nach mehreren Weiterverkäufen wurde das Bild bei Christie’s in den USA für 2,5 Mio. Pfund Hammerpreis zugeschlagen. Ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Kippenberger (der zwischenzeitlich verstorben ist) existiert nícht. Da der Berliner Künstler sein Urheberrecht an dem Bild gem. den Regelungen des Urheber-Gesetzes nicht übertragen konnte, stellt sich die Frage, ob das Urheber-Gesetz die Geltendmachung einer Entschädigung für den Künstler in Fällen dieser Art ermöglicht.
22. Oktober 2021 at 11:56
Hallo Volker,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
10. November 2019 at 20:10
Hallo, ich bin Künstlerin und arbeite mit einem Innenarchitekten zusammen. Der möchte gerne einige meiner Kreationen exklusiv für sich nutzen und mir die für ihn eigens kreierten Bilder abkaufen. Hat jemand eine Ahnung, was ich da verlangen kann. LG Lisa
11. September 2019 at 6:01
Kann man von einem amerikanischen Künstler das Urheberrecht seiner Kreation kaufen?
30. Juli 2019 at 11:59
Wenn ich einen Designer habe, der meine Klamotten kreiert. Darf er die Designs für sich kommerziell nutzen?
12. August 2019 at 15:53
Hallo Franz,
in der Regel sollte in einem solchen Fall ein entsprechender Vertrag vorliegen, in dem unter anderem das Nutzungsrecht geregelt ist.
Ihr Team von urheberrecht.de
13. Juli 2018 at 11:08
aus Krankheits gründen vor einer Operation habe ich alle meine Kunstwerke . Ich bin schwedische Bildhauerin billig an meinen damaligen Freund verkauft und ihm auch meine Urheberrechte unentgeltlich aber per Vertrag überlassen.
Der Gute Freund, ein Kunsthändler, hat die Urheberrechte hoch bewertet.. Nach 4 Jahren bin ich trotz allem genesen und bat um die Rückgabe. Er sagte, ich könne die Rechte nicht erwerben, sie seinen das Herzstück seiner Firma und Millionen Wert.
Ich nehme an, dass diese als Werte in seiner Buchführung erschienen sind. Wie kann ich so etwas prüfen. Der Kunsthändler verweigert mir jegliche Auskunft seiner Rechenschaft.
freundliche Grüße
Ann W.
26. Juli 2018 at 14:33
Hallo Ann,
wir empfehlen Ihnen die genaue Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de