Lizenzfreie Bilder: Was ist bei der Verwendung zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bilder und Grafiken dienen sowohl im Internet als auch in gedruckten Publikationen der Veranschaulichung sowie der Auflockerung. Allerdings ist nicht jedem das Talent für Fotografie in die Wiege gelegt oder vielleicht ist es dem einzelnen auch nicht möglich, ein bestimmtes Motiv abzulichten. Unter anderem in solchen Fällen werden gerne die umfassenden Bilddatenbanken genutzt, die verschiedene Dienstleister betreiben. Damit allerdings kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, gelten auch für diese lizenzfreien Bilder bestimmte Vorgaben.

Lizenzfreie Bilder sind nicht automatisch auch kostenlos.
Lizenzfreie Bilder sind nicht automatisch auch kostenlos.

FAQ zu lizenzfreien Bildern

Kann ich lizenzfreie Bilder einfach für meine private Homepage verwenden?

Grundsätzlich gilt: Im Internet ist nichts privat. Dies könnten Sie höchstens sicherstellen, indem Sie den Zugang zu Ihrer Homepage durch ein Passwort schützen. Aus diesem Grund liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn Sie einfach lizenzfreie Bilder für Ihre Website verwenden, ohne zuvor die Nutzungsrechte zu erwerben. Möchten Sie kein Geld ausgeben, gibt es genug Fotografen, die ihre Werke kostenfrei zur Verfügung stellen und dafür nur eine entsprechende Quellenangabe erwarten.

Ich suche lizenzfreie Hintergrundbilder. Worauf sollte ich dabei achten?

Möchten Sie die Grafik als Dekoration für Ihren privaten Desktophintergrund nutzen, ist es meist nicht nötig, eine Lizenz zu erwerben. Denn das Urheberrecht erlaubt die Verwendung für den privaten Gebrauch. Falls Sie allerdings lizenzfreie Bilder suchen, um Ihre Webseite oder ein öffentliches Printerzeugnis zu gestalten, ist der Erwerb der Nutzungsrechte notwendig. Achten Sie dabei vor allem auf die Nutzungsbedingungen (Quellenangabe, Verwendungsmöglichkeiten, …) der verschiedenen Anbieter.

Ich habe auf meiner Webseite Fotos aus einer Bilddatenbank verwendet und eine Abmahnung erhalten. Was soll ich tun?

Bei einer Abmahnung wegen Fotografien, die in einer Bilddatenbank als lizenzfrei verzeichnet sind, kann es in der Regel zwei Ursachen geben: Entweder wurden die Bilder ohne die Zustimmung des Urhebers in der Datenbank zur Verfügung gestellt und Sie haben guten Gewissens gehandelt, aber dennoch eine Urheberrechtsverletzung begangen oder Sie haben keine Lizenz für die Bilder erworben.

Unabhängig von de, in der Abmahnung vorgeworfenen Tatbestand sollten Sie grundsätzlich einen Anwalt zu Rate ziehen. Dieser berät Sie zum weiteren Vorgehen und kann die Forderungen der gegnerischen Partei einschätzen.

Bildrechte im Urheberrecht

Die Bildrechte gelten auch für lizenzfreie Werke. Ein Foto oder Bild wird dadurch geschützt.
Die Bildrechte gelten auch für lizenzfreie Werke. Ein Foto oder Bild wird dadurch geschützt.

Für den Schutz des Urheberrechts spielt es keine Rolle, ob Bilder lizenzfrei oder lizenzpflichtig sind. Denn laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählen alle Lichtbildwerke und Lichtbilder zu den geschützten Werken.

Damit wird sichergestellt, dass die Verbindung zwischen dem Urheber und seinem Werk geschützt ist. Der Schöpfer einer Fotografie kann dabei entscheiden, in welcher Art und Weise seine Bilder verwertet werden.

So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Fotografen ihre Bilder über Bildagenturen und –datenbanken zum Verkauf anbieten. Dabei erwirbt der Kunde allerdings nur sogenannte Nutzungsrechte am Werk, durch die er dazu berechtigt ist, diese zu verwenden.

Agenturen und Datenbanken bieten sogenannte „Stockfotografien“ an. Dabei handelt es sich um einen Bereich der Fotografie, bei dem die Bilder auf Vorrat produziert werden. Die Bezeichnung stammt aus dem Englischen „to have something in stock“, was so viel bedeutet wie „etwas auf Lager haben“. Damit bilden Stockbilder das Gegenteil zur Auftragsfotografie.

Bilder erwerben: Lizenzfrei oder lizenzpflichtig?

Wer die Nutzungsrechte für Fotos erwerben möchte, sieht sich im Urheberrecht mit zwei verschiedenen Modellen konfrontiert: Lizenzpflicht und Lizenzfreiheit. Welche dieser Optionen am sinnvollsten ist, hängt dabei von der geplanten Verwertung ab.

Bei lizenzpflichtigen Bildern wird durch die Zahlung einer Lizenzgebühr das Nutzungsrecht erworben. Allerdings ist in diesem Fall die Nutzung nur eingeschränkt erlaubt. In welchem Umfang das Werk verwendet werden darf, ist im Lizenzvertrag festgelegt. Möglich ist eine Beschränkung des Nutzungsrechtes zum Beispiel in Bezug auf die räumliche, zeitliche oder inhaltliche Verwertung.

Möchten Sie die jeweilige Grafik über die in der Lizenzvereinbarung bestimmten Parameter hinausgehend nutzen, ist eine erneute Zahlung der entsprechenden Gebühr und die Verhandlung über einen neuen Vertrag notwendig.

Was ist unter dem Begriff „lizenzfreie Bilder“ zu verstehen?

Auch wenn Bilder als lizenzfrei gelten, müssen Sie den Nutzungsbedingungen zustimmen.
Auch wenn Bilder als lizenzfrei gelten, müssen Sie den Nutzungsbedingungen zustimmen.

Ein anderer Grundsatz liegt bei der Lizenzfreiheit zugrunde. Lizenzfreie Bilder, Grafiken, Cliparts oder andere Werke können dabei fast unbegrenzt in verschiedenen Anwendungsbereichen und für unterschiedliche Projekte eingesetzt werden.

Zu diesem Zweck ist auch hier der Erwerb einer Lizenz notwendig. Mit dieser erhalten Sie die Erlaubnis, dass jeweilige Werk zu verwenden. Der Umfang der Lizenzen variiert bei den verschiedenen Betreibern der Bilddatenbanken und -agenturen. So existieren teilweise Modelle bei denen zwischen einer Standardlizenz und einer erweiterten Lizenz unterschieden wird.

Haben Sie das entsprechende Werk allerdings gegen eine einmalig fällige Nutzungsgebühr vom Urheber erworben, können Sie lizenzfrei Bilder in der Regel zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt verwenden. Auch der Einsatz in verschiedenen Medien ist meist zulässig.

Allerdings schließen einige Anbieter von Bilddatenbanken den Einsatz der lizenzfreien Fotos in den Sozialen Medien mit der Standardlizenz aus. In diesen Fällen ist der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz notwendig, um nicht gegen das Urheberrecht bei Social Media zu verstoßen.

Sind lizenzfreie Bilder automatisch auch kostenlos?

Werden Fotos als lizenzfrei angeboten, bedeutet dies nicht automatisch, dass es sich dabei auch um kostenlose Bilder handelt. Diesem Trugschluss unterliegen viele Betreiber von Webseiten und sind dann verwundert, dass sie eine teure Abmahnung erhalten.

Ursache für diese Fehleinschätzung in Bezug auf lizenzfreie Bilder ist die etwas irreführende Übersetzung des englischen Begriffs „royalty free“. Eigentlich müsste die korrekte Übersetzung „lizenzgebührenfrei“ lauten, was bedeutet, dass nach dem Erwerb einer Standardlizenz keine weiteren Gebühren anfallen. Allerdings wurde der Begriff „lizenzfreie Bilder“ bereits in den deutschen Sprachgebrauch übernommen, sodass eine Korrektur nur noch schwer möglich wäre.

Wichtig! Es handelt sich bei lizenzfreien Werken also nicht grundsätzlich um Bilder oder Fotos ohne eine Lizenz. Prüfen Sie deshalb vor der öffentlichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Erzeugnissen, an welche Voraussetzungen die Verwendung geknüpft ist.

Lizenzfreie Fotos: Wann droht eine Abmahnung?

Halten Sie die Vorgaben für lizenzfreie Fotos nicht ein, droht eine Abmahnung.
Halten Sie die Vorgaben für lizenzfreie Fotos nicht ein, droht eine Abmahnung.

Werden lizenzfreie Bilder verwendet, ohne den vorherigen Erwerb der Nutzungsrechte und somit auch ohne das Einverständnis des Urhebers, dann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. In einem solchen Fall kann der Schöpfer des Werkes gegen den Rechtsverletzer vorgehen.

Dies erfolgt in der Regel durch eine Abmahnung. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme zur Prozessvermeidung, bei der eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird. Im Zuge des Abmahnschreibens kann der Urheber verschiedene Ansprüche geltend machen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Das UrhG sieht bei einer Urheberrechtsverletzung unter anderem folgende Ansprüche vor:

  • Anspruch auf Unterlassung:
    Ziel des Unterlassungsanspruches ist es, ein bestimmtes, widerrechtliches Verhalten in der Zukunft zu verhindern. Zu diesem Zweck enthält eine Abmahnung in der Regel eine Unterlassungserklärung. In dieser verpflichtet sich der Rechtsverletzer bei einem erneuten Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Bedenken Sie vor der Unterzeichnung der Erklärung, dass es sich dabei um einen lebenslang gültigen Vertrag handelt.
  • Anspruch auf Schadensersatz:
    Durch die Zahlung des Schadensersatzes soll der Urheber für die durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Beeinträchtigungen finanziell entschädigt werden. In der Regel erfolgt die Berechnung des Schadensersatzes durch eine sogenannte Lizenzanalogie. Ihr liegt ein fiktiver Vertrag zugrunde.
  • Anspruch auf Beseitigung:
    Mit dem Beseitigungsanspruch kann der Urheber durchsetzen, eine Urheberrechtsverletzung entfernen lassen. Werden lizenzfreie Bilder zum Beispiel widerrechtlich auf einer Website verwendet, kann der Schöpfer verlangen, dass dieser Verstoß behoben wird.
  • Anspruch auf Vernichtung:
    Eine weitere Option bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht ist die Vernichtung der rechtswidrigen Vervielfältigungen. Sinnvoll ist die Durchsetzung des Vernichtungsanspruchs vor allem dann, wenn Publikationen ohne das Einverständnis des Urhebers geschützte Werke enthalten.
  • Anspruch auf Auskunft:
    Durch den Auskunftsanspruch kann der Urheber herauszufinden, welche Vertriebswege für die Verbreitung der rechtswidrigen Vervielfältigungen genutzt wurden und auch wie der Rechtsverletzer selbst in den Besitz des geschützten Werkes gelangt ist. Diese Informationen können die Grundlage für weitere Forderungen bilden.
Über die verschiedenen Möglichkeiten gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen kann Sie ein Anwalt für Urheberrecht umfassend informieren. Wurden lizenzfreie Bilder widerrechtlich genutzt, kann dieser zudem auch die Formulierung der Abmahnung übernehmen.

Abmahnung vermeiden: Was ist bei der Nutzung von lizenzfreien Bildern zu beachten?

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten lizenzfreie Cliparts mit einem Vermerk des Urhebers versehen werden.
Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten lizenzfreie Cliparts mit einem Vermerk des Urhebers versehen werden.

Bevor Sie lizenzfreie Bilder verwenden und für die Öffentlichkeit zugänglich machen, sollten Sie sich eingehend mit den Nutzungsbedingungen befassen.

Finden Sie heraus, welches Lizenzmodell für die geplante Verwertung am besten geeignet ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Welche Forderungen und Vorschriften unter anderem in den Nutzungsbedingungen festgehalten sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Nennung des Urhebers in einem bestimmten Format
  • Verlinkung bzw. Angabe der Quelle (Agentur oder Datenbank)
  • Einschränkung der Nutzungsarten (zusätzliche Lizenzen für Social Media oder der Produktion von Merchandise-Artikeln)
  • Bearbeitungsverbot

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie den Vorgaben der Anbieter Folge leisten und ggf. unliebsame Quellenangaben einbauen. Denn ein Rechtsstreit wegen einer fehlenden Urhebernennung kann nicht nur lästig, sondern auch ziemlich teuer sein.

Wichtig! Die Nutzungsbedingungen der Dienstleister, die lizenzfreie Bilder anbieten können sich im Laufe der Zeit ändern. Prüfen Sie gründlich, welchen Einfluss diese Anpassungen für Sie und die Nutzung der Fotos haben kann.

Lizenzfreie Bilder – kurz und kompakt

Als lizenzfreie Bilder sind Fotografien und Grafiken zu verstehen, für die Käufer durch die Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr ein nahezu unbegrenztes Nutzungsrecht erhalten. Allerdings müssen trotzdem bestimmte Vorschriften eingehalten werden, um eine Urheberrechtsverletzung zu verhindern.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (66 Bewertungen, Durchschnitt: 4,53 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

7 Gedanken zu „Lizenzfreie Bilder: Was ist bei der Verwendung zu beachten?

  1. Nina

    23. März 2021 at 11:18

    Das ist sehr interessant zu lesen und ich bin nun wahnsinnig unsicher.
    Beispiel: Ich finde ein Bild auf Pixabay oder Pexels und projiziere das Bild oder ein Teil vom Bild auf eine Tasse.
    Die Tasse wird dann bei Ebay, Amazon oder in einem Souvenirshop verkauft.
    Hier kann ich natürlich keine Quelle angeben.
    Ist das noch erlaubt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. März 2021 at 15:45

      Hallo Nina,
      nutzen Sie gemeinfreie Bilder ist die Verwertung grundsätzlich erlaubt. Bei Bildern die darüber hinaus frei zur Verfügung gestellt werden, gilt es zu prüfen, ob dies auch für eine kommerzielle Nutzung erlaubt ist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Patrick

    19. März 2021 at 1:08

    Hallo,

    für das Zitieren in einer Hausarbeit bräuchte ich den Namen des/der Redakteur/in dieses Artikels. Ist es möglich diesen zu nennen, da überall nur „urheberrecht.de“ als Benutzer angegeben ist.

    Beste Grüße
    Patrick

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:30

      Hallo Patrick,
      grundsätzlich es bei Internetquellen nicht notwendig, den Autor anzugeben.
      So reichen in der Regel folgende Angaben: Titel des Werkes. In: Titel der Webseite. Erstellungsdatum. URL [Zugriffsdatum].

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Clipart-Designer

    22. Juli 2020 at 11:07

    Danke für die detaillierten Informationen, insbesondere für Erläuterung von Lizenzmodellen. Leider nicht alle Webnutzer wissen das und achten darauf.

  4. Michael

    19. März 2017 at 8:30

    Gerade in diesem Abschnitt hätte ich mir einen Hinweis zu Bildern unter creative commons Lizenz gewünscht.

    1. urheberrecht.de

      20. März 2017 at 11:23

      Hallo Michael,

      Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir werden Ihren Wunsch bei der weiteren Textplanung im Hinterkopf behalten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert