Geschmacksmuster oder Design anmelden: Kosten und Schutzdauer

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unsere Kaufentscheidungen werden (teilweise unbewusst) immer wieder durch das Erscheinungsbild eines Produkts beeinflusst. Eine ansprechende Gestaltung kann daher für den Verkaufserfolg von großer Bedeutung sein. Daher erscheint es nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen diese vor Nachahmung schützen wollen. Möglich ist dies, indem sie die Erscheinungsform als eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster anmelden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Geschmacksmuster anmelden zu können?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Geschmacksmuster anmelden zu können?

FAQ: Geschmacksmuster anmelden

Was ist eine Geschmacksmusteranmeldung?

Um die Erscheinungsform eines Produktes vor Nachahmung zu schützen, können Sie dieses beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster anmelden. Dabei handelt es sich um ein Schutzrecht des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Welche Anforderungen gelten für die Anmeldung eines Geschmacksmusters?

Ein Design lässt sich nur dann als Geschmacksmuster schützen, wenn es sich dabei um eine Neuheit handelt und dieses die notwendige Eigenart besitzt. Was sich konkret hinter diesen Kriterien verbirgt, erfahren Sie hier.

Wie viel kostet es, ein Geschmacksmuster anzumelden?

Für die Anmeldung eines Geschmacksmusters fallen mindestens Gebühren in Höhe von 60 Euro an. Der damit erworbene Designschutz besteht für 5 Jahre, kann aber auf bis zu 25 Schutzjahre verlängert werden. In diesem Fall sind dann weitere Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen.

Geschmacksmuster eintragen lassen: Wie geht das?

Ist ein Design neu, können Sie für diesen den Geschmacksmusterschutz anmelden.
Ist ein Design neu, können Sie für diesen den Geschmacksmusterschutz anmelden.

Wollen Sie ein Geschmacksmuster anmelden, müssen Sie dafür beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen entsprechenden Antrag einreichen. Denn dort wird geprüft, ob das jeweilige Design die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

So muss es sich bei der Darstellung zum einen um eine Neuheit handeln, zum anderen muss diese eine Eigenart aufweisen. Als neu gilt ein Design, wenn dieses zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt war bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Für die Beurteilung der Eigenart kommt es vor allem auf den Gesamteindruck an, der sich von bestehenden Produkten unterscheiden muss. Je nach Gegenstand kann der Gestaltungsspielraum dabei erheblich variieren.

Darüber hinaus benötigen Sie, um ein Geschmacksmuster anmelden zu können, eine grafische Wiedergabe des Designs. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Foto, eine Grafik oder eine Strichzeichnung handeln. Außerdem muss die Anmeldung eine sogenannte Erzeugnisangabe enthalten. Mit dieser wird mitgeteilt, für welche Produkte das eingereichte Design verwendet werden soll.

Übrigens! Die beim DPMA eingetragenen Designs sind nur in Deutschland geschützt. Wollen Sie über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus schützen, müssen Sie das Geschmacksmuster zusätzlich anmelden. Für Europa ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und eine internationale Anmeldung ist über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) möglich.

Was kostet die Anmeldung von einem Geschmacksmuster?

Reichen Sie die notwendigen Unterlagen elektronisch ein, können Sie das Geschmacksmuster günstiger anmelden.
Reichen Sie die notwendigen Unterlagen elektronisch ein, können Sie das Geschmacksmuster günstiger anmelden.

Wollen Sie beim DPMA ein Geschmacksmuster anmelden, ist dies mit Kosten verbunden. Die Gebühren belaufen sich dabei für eine elektronische Anmeldung auf mindestens 60 Euro, reichen Sie die Unterlagen in Papierform ein, sind mindestens 70 Euro zu zahlen. Die Anmeldegebühr beinhaltet eine fünfjährige Schutzdauer.

Anschließend besteht die Möglichkeit, die Schutzdauer mehrfach bis zu einer Dauer von insgesamt 25 Jahren zu verlängern. Dabei ist für jedes eingetragene Design eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen. Wie hoch diese ausfällt, können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

  • 6. – 10. Schutzjahr: 90 Euro
  • 11. – 15. Schutzjahr: 120 Euro
  • 16. – 20. Schutzjahr: 150 Euro
  • 21. – 25. Schutzjahr: 180 Euro

Wichtig! Für den Fall, dass die fristgerechte Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren versäumt wird, gewährt das DPMA eine Nachfrist von vier Monaten. Machen Sie von dieser Gebrauch, fällt ein zusätzlicher Verspätungszuschlag in Höhe von 50 Euro an.

Geschmacksmuster anmelden – kurz und kompakt

Um die Erscheinungsform von Produkten zu schützen, lassen sich diese beim DPMA als eingetragenes Design bzw. Geschmacksmuster anmelden. Möglich ist dies, solange die Anmeldegebühren bezahlt werden und es sich bei der Darstellung um eine Neuheit handelt, die eine Eigenart aufweist. Nach erfolgreicher Anmeldung besteht das Geschmacksmuster für maximal 25 Jahre.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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