Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024
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Mit einer klugen Geschäftsidee lässt sich unter Umständen viel Geld verdienen. Bis sich diese allerdings gewinnbringend umsetzen lässt, besteht immer die Gefahr, dass ein Konkurrent möglicherweise schneller ist. Doch lässt sich dies möglicherweise verhindern, indem Unternehmer eine Geschäftsidee patentieren lassen?
Inhalt
FAQ: Geschäftsidee patentieren
Es ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich, ein Patent für eine Geschäftsidee anzumelden. Denn dieses Schutzrecht erstreckt sich ausschließlich auf technische Erfindungen.
Durch den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht lassen sich unter Umständen einzelne Aspekte aus dem Geschäftsmodell schützen. So lassen sich Logos und Produktnamen als Marke, besondere Verpackungen als Design und ein Herstellungsverfahren als Patent eintragen.
Wollen Sie Ihre Ideen schützen, ist Verschwiegenheit nicht selten die beste Maßnahme. Denn je weniger Personen von einer Geschäftsidee wissen, desto geringer sind in der Regel die Chancen, dass die Konkurrenz davon erfährt. Gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern können Sie sich ggf. mithilfe von vertraglichen Verschwiegenheitsklauseln absichern
Geschäftsmodell patentieren: Ist dies möglich?
Beim Patent handelt es sich um ein Schutzrecht für technische Erfindungen, welches dem gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen ist. Der Inhaber des Patents besitzt für einen begrenzten Zeitraum das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung und kann diese vor unerwünschter Nachahmung schützen.
Auch für Unternehmer, die viel Zeit und Geld investieren, um ein Geschäftsmodell zu entwickeln, können entsprechende Schutzrechte interessant sein. Allerdings ist es nicht möglich, eine Geschäftsidee patentieren zu lassen. Denn unter § 1 Abs. 3 Patentgesetz (PatG) wird eindeutig definiert, wann die Erteilung eines Patents nicht möglich ist. Darin heißt es:
Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:[…]
3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
[…].
Demnach ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Geschäftsidee an sich patentieren zu lassen. Bildet allerdings eine technische Erfindung die Basis Ihres Geschäftsmodells, können Sie ggf. diese zum Patent anmelden. Folgende Kriterien gilt es dabei zu erfüllen:
- Neuheit
- Beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Alternativ dazu besteht zudem auch die Möglichkeit, andere Aspekte des Geschäftsmodells durch das Urheberrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz zu schützen. So können Computerprogramme als Textwerke den Schutz des Urheberrechts unterliegen. Logos und Produktnamen lassen sich als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen und ein innovatives Verpackungsdesign fällt ggf. unter das Designrecht.
Auch wenn sich eine Geschäftsidee nicht patentieren lässt, gibt es dennoch Möglichkeiten, ein Geschäftsmodell abzusichern. Da es sich beim gewerblichen Rechtsschutz um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, kann es durchaus sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Dieser prüft Ihr Konzept und berät Sie individuell zu den passenden Schutzrechten.
Geschäftsidee patentieren – kurz und kompakt
Es ist grundsätzlich nicht möglich, ein Patent auf eine Geschäftsidee anzumelden. Beruht das Geschäftsmodell allerdings auf einer technischen Erfindung, lässt sich dieses schützen. Einzelne Aspekte der Geschäftsidee können zum Beispiel auch als Marke oder Design gesichert werden.