Geschäftsidee patentieren lassen: Geht das?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit einer klugen Geschäftsidee lässt sich unter Umständen viel Geld verdienen. Bis sich diese allerdings gewinnbringend umsetzen lässt, besteht immer die Gefahr, dass ein Konkurrent möglicherweise schneller ist. Doch lässt sich dies möglicherweise verhindern, indem Unternehmer eine Geschäftsidee patentieren lassen?

Geschäftsidee patentieren: Sichern Sie so Ihr innovatives Geschäftsmodell ab?
Geschäftsidee patentieren: Sichern Sie so Ihr innovatives Geschäftsmodell ab?

FAQ: Geschäftsidee patentieren

Wie patentiere ich eine Geschäftsidee?

Es ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich, ein Patent für eine Geschäftsidee anzumelden. Denn dieses Schutzrecht erstreckt sich ausschließlich auf technische Erfindungen.

Wie kann ich meine Geschäftsidee sonst schützen lassen?

Durch den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht lassen sich unter Umständen einzelne Aspekte aus dem Geschäftsmodell schützen. So lassen sich Logos und Produktnamen als Marke, besondere Verpackungen als Design und ein Herstellungsverfahren als Patent eintragen.

Wie kann ich verhindern, dass meine Geschäftsidee geklaut wird?

Wollen Sie Ihre Ideen schützen, ist Verschwiegenheit nicht selten die beste Maßnahme. Denn je weniger Personen von einer Geschäftsidee wissen, desto geringer sind in der Regel die Chancen, dass die Konkurrenz davon erfährt. Gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern können Sie sich ggf. mithilfe von vertraglichen Verschwiegenheitsklauseln absichern

Geschäftsmodell patentieren: Ist dies möglich?

Wie muss ich vorgehen, um Geschäftsideen patentieren zu lassen?
Wie muss ich vorgehen, um Geschäftsideen patentieren zu lassen?

Beim Patent handelt es sich um ein Schutzrecht für technische Erfindungen, welches dem gewerblichen Rechtsschutz zuzuordnen ist. Der Inhaber des Patents besitzt für einen begrenzten Zeitraum das alleinige Nutzungsrecht an seiner Erfindung und kann diese vor unerwünschter Nachahmung schützen.

Auch für Unternehmer, die viel Zeit und Geld investieren, um ein Geschäftsmodell zu entwickeln, können entsprechende Schutzrechte interessant sein. Allerdings ist es nicht möglich, eine Geschäftsidee patentieren zu lassen. Denn unter § 1 Abs. 3 Patentgesetz (PatG) wird eindeutig definiert, wann die Erteilung eines Patents nicht möglich ist. Darin heißt es:

Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:[…]
3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
[…].

Demnach ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Geschäftsidee an sich patentieren zu lassen. Bildet allerdings eine technische Erfindung die Basis Ihres Geschäftsmodells, können Sie ggf. diese zum Patent anmelden. Folgende Kriterien gilt es dabei zu erfüllen:

  • Neuheit
  • Beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Alternativ dazu besteht zudem auch die Möglichkeit, andere Aspekte des Geschäftsmodells durch das Urheberrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz zu schützen. So können Computerprogramme als Textwerke den Schutz des Urheberrechts unterliegen. Logos und Produktnamen lassen sich als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen und ein innovatives Verpackungsdesign fällt ggf. unter das Designrecht.  

Auch wenn sich eine Geschäftsidee nicht patentieren lässt, gibt es dennoch Möglichkeiten, ein Geschäftsmodell abzusichern. Da es sich beim gewerblichen Rechtsschutz um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, kann es durchaus sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Dieser prüft Ihr Konzept und berät Sie individuell zu den passenden Schutzrechten.

Geschäftsidee patentieren – kurz und kompakt

Es ist grundsätzlich nicht möglich, ein Patent auf eine Geschäftsidee anzumelden. Beruht das Geschäftsmodell allerdings auf einer technischen Erfindung, lässt sich dieses schützen. Einzelne Aspekte der Geschäftsidee können zum Beispiel auch als Marke oder Design gesichert werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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