Letzte Aktualisierung am: 10. November 2024
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Innovative Erfindungen sind immer in der Gefahr der unerlaubten Nachahmung ausgesetzt. Für Forscher und Kreative, die viel Zeit und Geld in die Entwicklung investiert haben, können solche Plagiate weitreichende Konsequenzen haben. Daher sind Erfinder in der Regel auch bemüht, entsprechende Schutzrechte zu erlangen. Eine Option kann dabei der Patentschutz sein.
Inhalt
FAQ: Patentschutz
Technische Erfindungen können durch Patente geschützt werden, um diese vor einer unerlaubten Nachahmung zu bewahren. Damit der gewerbliche Rechtsschutz besteht, muss eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgen.
Eine Patentanmeldung ist nur möglich, wenn es sich um eine neue Erfindung handelt, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Darüber hinaus setzt der Gesetzgeber voraus, dass sich die Innovation gewerblich anwenden lässt.
Laut Gesetz können Erfindungen maximal für zwanzig Jahre dem Patentschutz unterliegen. Wie lange das Schutzrecht des im Einzelnen besteht, hängt allerdings auch vom Inhaber ab, denn ab dem dritten Jahr fällt jährlich eine Gebühr für die Aufrechterhaltung des Patentes an.
Wie kann ich eine Erfindung als Patent schützen lassen?
Damit eine technische Erfindung als Patent einen Schutz vor ungewollter Nachahmung genießt, muss eine Anmeldung beim DPMA erfolgen. Denn dadurch erhalten die Inhaber des Schutzrechtes ein befristetes Monopol für die Nutzung. Gemäß § 1 Patentgesetz (PatG) muss diese dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Neuheit
- Auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Erfüllt eine Erfindung diese Kriterien und konnte erfolgreich beim DPMA als Patent eingetragen werden, lässt sich diese für einen Zeitraum von bis zu zwanzig Jahren schützen. Konkurrenten dürfen, solange der Patentschutz besteht, somit die Erfindung in Deutschland nicht verwenden. Das Schutzrecht ermöglicht somit einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus ist es dem Patentinhaber möglich, Lizenzen zu erteilen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Patente sind daher auch eine wichtige Einnahmequelle, um die weitere Forschung und Entwicklung zu finanzieren.
Kommt es zu einer Patentrechtsverletzung, hat der Inhaber des Schutzrechtes zudem die Möglichkeit, juristisch gegen diesen Verstoß vorzugehen. So lassen sich unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz mithilfe einer Abmahnung geltend machen.
In Zeiten einer global vernetzten Welt können Schutzrechte, die sich nur auf einen Staat erstrecken, mitunter zu kurz kommen. Sinnvoll kann daher ein internationaler Patentschutz sein. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, wobei das DPMA als Übermittlungsbehörde fungiert, welche die Unterlagen an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiterleitet. Durch die internationale Patentanmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) kann ein Patentschutz in aktuell 156 Vertragsstaaten erlangt werden.
Was kann der Patentschutz kosten?
Die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents sind grundsätzlich mit Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem davon ab, wie weitreichend der Patentschutz greifen und wie lange er bestehen soll. Die Anmeldegebühr beläuft sich auf 40 Euro (elektronisches Verfahren) bzw. 60 Euro (Papierform). Anschließt folgt das Prüfverfahren zum Patentschutz, welches Kosten von mindestens 350 Euro verursacht, sodass Sie für die Anmeldung insgesamt mindestens 390 Euro einplanen müssen.
Allerdings gewährleisten die Ausgaben im Zuge der Anmeldung lediglich einen Patentschutz für zwei Jahre. Ab dem dritten Jahr fällt dann jährlich eine Gebühr an, um das Schutzrecht aufrecht zu erhalten. Wie hoch die laufenden Kosten ausfallen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Patentjahr | Gebühr | Patentjahr | Gebühr |
---|---|---|---|
3. | 70 Euro | 12. | 680 Euro |
4. | 70 Euro | 13. | 830 Euro |
5. | 100 Euro | 14. | 980 Euro |
6. | 150 Euro | 15. | 1.130 Euro |
7. | 210 Euro | 16. | 1.310 Euro |
8. | 280 Euro | 17. | 1.490 Euro |
9. | 350 Euro | 18. | 1.670 Euro |
10. | 430 Euro | 19. | 1.840 Euro |
11. | 540 Euro | 20. | 2.030 Euro |
Die jährlich steigenden Gebühren sollen unter anderem dazu führen, dass Erfinder die Aufrechterhaltung des Schutzrechtes regelmäßig überprüfen. Übersteigen die Ausgaben den Nutzen deutlich, kann es durchaus sinnvoll sein, den Patentschutz auslaufen zu lassen.
Wichtig! Zusätzlich Leistungen des DPMA können weitere Kosten verursachen. Etwa wenn Sie die Behörde mit einer Patentrecherche beauftragen. Ebenso müssen Sie mit weiteren Ausgaben rechnen, wenn Sie sich durch einen Anwalt für Patentrecht beraten oder Zeichnungen durch einen technischen Zeichner erstellen lassen
Patentschutz – kurz und kompakt
Beim Patentschutz handelt es sich um einen Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutzes, der für technische Erfindungen erworben werden kann. Die Laufzeit ist dabei auf einen Zeitraum von maximal zwanzig Jahre begrenzt. Der Gesetzgeber verlangt zudem eine Anmeldung bei Deutschen Patent- und Markenamt.