Unterliegen Memes dem Urheberrecht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Internet ist die Verbreitung lustiger Memes ein fester Bestandteil der Netzkultur. Allerdings wirft das dafür verwendete Bildmaterial, welches häufig aus Serien oder Filmen stammt, mitunter rechtliche Fragen auf. Worauf es bei der Verwendung und Erstellung von Memes gemäß Urheberrecht zu achten gilt, klärt der nachfolgende Ratgeber.

Verstoßen Memes gegen das Urheberrecht?
Verstoßen Memes gegen das Urheberrecht?

FAQ zu Memes im Urheberrecht

Was sind Memes?

Bei einem Meme (gesprochen [miːm]) handelt es sich um lustige Bilder oder Videos, die meist über das Internet Verbreitung finden. Dabei werden häufig Bilder von aktuellen Ereignissen, Serien oder Filmen mit einem kurzen Text kombiniert. Die Bezeichnung „Meme“ geht dabei auf das griechische Wort „mimema“ zurück, was sich mit „imitieren“ übersetzen lässt.

Haben Memes ein Urheberrecht?

Ob ein Werk den Schutz des Urheberrechts genießt, hängt gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor allem davon ab, ob es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Ob Memes die Anforderungen an Kreativität und Individualität erfüllen, wäre daher im Einzelfall zu prüfen.  

Kann für eine Meme eine Abmahnung drohen?

Der Gesetzgeber erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Zwecke der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Somit sind Memes laut Urheberrecht prinzipiell zulässig. Eine Abmahnung kann ggf. allerdings drohen, wenn damit gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen wird oder Unternehmen Markenrechte verletzen.

Was besagt das Urheberrecht zum Meme?

Durch die Schranken beim Urheberrecht sind Memes häufig zulässig.
Durch die Schranken beim Urheberrecht sind Memes häufig zulässig.

Im UrhG werden Memes nicht erwähnt, weshalb sich diese lange in einer Grauzone bewegten. Denn als Zitat konnten diese aufgrund des mangelnden Kontextes üblicherweise nicht zählen.

Im Zuge der Urheberrechtsreform wurde 2021 allerdings § 51a UrhG eingeführt, der sich mit Karikatur, Parodie und Pastiche beschäftigt. Darin heißt es:

Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

Der Begriff des Pastiches war bis dahin umgangssprachlich noch nicht wirklich bekannt. Er beschreibt in der Kunst eine Anlehnung oder Imitation als Hommage oder Persiflage an einen Mal- oder Schreibstil. Wie hingegen der Gesetzgeber diese Bezeichnung auslegen, ergibt sich aus der Begründung des Referentenentwurfes zur Anpassung des Urheberrechts. So sind damit insbesondere „Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction, Cover oder Sampling“ zu verstehen.

Somit sind Memes gemäß Urheberrecht zulässig und auch die Verwendung von fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalten ist erlaubt. Wobei für noch andauernde Live-Veranstaltungen wie Filmpremieren und Sportereignisse Einschränkungen gelten können.

Wichtig! Auch wenn Memes im Urheberrecht unter die Schrankenregelungen fallen und somit erlaubt sind, können andere Rechte durch die Darstellungen verletzt werden. So gilt es zum Beispiel das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann es bei einer gewerblichen Nutzung – die etwa auch bei zahlreichen Influencern gegeben ist – zu einer Verletzung des Markenrechts kommen.

Memes im Urheberrecht – kurz und kompakt

Bei einem Meme werden meist fremde, urheberrechtliche geschützte Inhalte mit lustigen Texten versehen und im Internet verbreitet. Die Erstellung und Veröffentlichung fällt unter die Schranken des Urheberrechts und ist somit in der Regel erlaubt.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (51 Bewertungen, Durchschnitt: 3,88 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Unterliegen Memes dem Urheberrecht?

  1. Julia

    2. Februar 2024 at 11:41

    Fallen auch Songs unter den Begriff „Werke“ und dürfen somit in Video-Memes, wie auf TikTok üblich, genutzt werden?
    Dürfen Memes auch im Rahmen eines Unternehmensaccounts zu Werbezwecken veröffentlicht und als Werbeanzeige ausgespielt werden?

  2. Hans

    28. Juli 2023 at 21:13

    Sehr informativ danke uhrheberrecht.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert