Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024
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Beim Patent handelt es sich um ein Schutzrecht für technische Erfindungen, welches üblicherweise territorial begrenzt ist. Der gewerbliche Rechtsschutz beschränkt sich demnach auf den Staat, in dem die Patentanmeldung erfolgte. Wer seine Erfindung über die Grenzen hinweg vor Produktpiraterie schützen will, muss daher ggf. auch im Ausland entsprechende Schutzrechte anstreben. Unter Umständen ist dafür dann eine Patentübersetzung notwendig.
Inhalt
FAQ zur Patentübersetzung
Wollen Sie außerhalb Deutschlands ein Patent anmelden, ist es nicht selten erforderlich, die entsprechenden Unterlagen in der jeweiligen Landessprache einzureichen.
Bei der Übersetzung eines Patents kommt es nicht nur auf die generellen Sprachkenntnisse an, denn die Unterlagen sind üblicherweise in einem bestimmten, sehr technischen Schreibstil verfasst. Idealerweise sollte sich der Übersetzer darüber hinaus auch mit dem Fachgebiet und den landestypischen Vorgaben der Patentanmeldung auskennen.
Um fremdsprachige Dokumente in Deutschland bei der Patentanmeldung zu berücksichtigen, müssen diese von einem Rechts- bzw. Patentanwalt beglaubigt oder von einem öffentlichen bestellten Übersetzer angefertigt werden.
Patente übersetzen: Was ist dabei zu beachten?
Wer in Deutschland ein Patent anmelden möchte, kann die entsprechenden Unterlagen dafür grundsätzlich auch in einer anderen Sprache einreichen. Allerdings verlangt die Patentverordnung (PatV) unter § 14 in diesem Fall eine Übersetzung der Dokumente in Deutsche, die entweder von einem öffentlich bestellten Übersetzer anzufertigen oder von einem Rechts- bzw. Patentanwalt zu beglaubigen sind.
Aber auch deutsche Erfinder benötigen unter Umständen eine Patentübersetzung, wenn sie ihr Produkt oder Verfahren international schützen wollen. Denn üblicherweise sind die Unterlagen in der jeweiligen Landessprache einzureichen.
Um das Anmeldeverfahren innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und nationale Patente in zahlreichen Staaten einzutragen, kann auch der Weg des europäischen Patents gewählt werden. Die Erteilung der Schutzrechte erfolgt dann zentral beim Europäischen Patentamt (EPA) und muss in einer Amtssprache der Institution erfolgen. Hierbei handelt es sich um Deutsch, Englisch und Französisch. Deutsche Erfinder benötigen daher bei diesem Verfahren eigentlich keine Übersetzung für ihr Patent.
Wird ein weltweiter Patentschutz angestrebt, ist dies durch eine internationale Patentanmeldung gemäß dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT – Patent Cooporation Treaty) möglich. Hierbei handelt es sich um ein gebündeltes Anmeldeverfahren, mit welchem sich nationale oder regionale Patentanmeldungen einleiten lassen. In den Mitgliedsstaaten werden die Verfahren dann einzeln weiterverfolgt. Die internationale Patentanmeldung kann dabei in zahlreichen Sprachen erfolgen. Reichen Sie die Dokumente in Deutsch ein, ist in der Regel ebenfalls keine Patentübersetzung nötig.
Was kostet eine Patentübersetzung?
Pauschale Aussagen zu den Kosten für die Übersetzung eines Patents sind in der Regel nicht möglich, da es zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen gibt. So spielen der Umfang des Textes, die Sprachkombination, die Dringlichkeit und auch die Expertise des Übersetzers eine ein wichtige Rolle.
Patentübersetzung – kurz und kompakt
Patente sind üblicherweise in der jeweiligen Landessprache verfasst. Sollen diese international zum Einsatz kommen, ist daher ggf. eine Patentübersetzung notwendig. Dabei müssen die Übersetzer sowohl inhaltlich als auch stilistisch allerhand beachten.