Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024
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Zwischen einem Urheber und seinem Werk besteht rechtlich eine besondere Verbindung. Allerdings ist nicht immer offensichtlich klar, von wem ein Foto, Text oder Gemälde nun tatsächlich stammt. Gerade wenn eine Verwertung des Werkes erfolgen soll, kann dieses Unwissen über den Schöpfer zum Problem werden. Schließlich ist sein Einverständnis unbedingt erforderlich. Daher stellt sich oft die Frage: Wer ist eigentlich der Urheber des Werkes?
Inhalt
FAQ zum Thema „Wer ist der Urheber?“
Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird der Schöpfer eines Werkes mit dessen Schaffung automatisch zum Urheber. Eine Anmeldung in einem zentralen Register oder ähnliche Maßnahmen sind daher nicht notwendig.
Abhängig von der jeweiligen Werkart kommen grundsätzlich verschiedene Personen als Urheber infrage. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Autoren, Songwriter, Komponisten, Bildhauer, Maler, Architekten, Grafikdesigner und alle Personen, die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst schaffen. Grundsätzlich können auch mehrere Urheber an der Schaffung eines Werkes beteiligt sein.
Planen Sie eine Veröffentlichung oder Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken, ist dies in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers möglich. Können Sie diesen nicht ausfindig machen, ist eine Verwertung daher meist ausgeschlossen. Einige Tipps für die Urhebersuche finden Sie hier.
Wann gelten Personen als Urheber?
Beim Umgang und der Verwertung ihrer Werke genießen Urheber weitreichende Kompetenzen. So dürfen Dritte die urheberrechtlich geschützten Schöpfungen nicht ohne deren Einverständnis vervielfältigen, verbreiten oder in einer sonstigen Form verwerten.
Doch wer ist der Urheber eines Werkes? Der Gesetzgeber definiert unter § 7 UrhG wie folgt:
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Es handelt sich also um eine Person, die unmittelbar an der Produktion eines Werkes teilgenommen hat. Dabei entstehen die Rechte der Urheber automatisch mit der Schaffung, eine Veröffentlichung oder Anmeldung in einem Register schreibt der Gesetzgeber somit nicht vor. Aus diesem Grund können grundsätzlich auch Entwürfe oder Manuskripte dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Übrigens! Sind mehrere Personen an der Schaffung eines Werkes beteiligt und lassen sich deren Anteile nicht gesondert verwerten, gelten diese als Miturheber. Über eine mögliche Verwertung können die Beteiligten dann nur einstimmig entscheiden.
Urheber ermitteln: Welche Möglichkeiten gibt es?
Urheber sind gemäß dem Urheberpersönlichkeitsrecht nicht dazu verpflichtet, ihre Werke mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Daher stellen sich Dritte, die eine fremde Schöpfung nutzen wollen, nicht selten die Frage: Wer ist eigentlich der Urheber? Tatsächlich kann sich die Suche nach dem Rechteinhaber mitunter schwierig gestalten, da es keine zentrale Meldestelle oder ähnliches für urheberrechtlich geschützte Werke gibt.
Eine mögliche Anlaufstelle für die Ermittlung der Schöpfer können die verschiedenen Verwertungsgesellschaften sein. Denn diese nehmen die Nutzungsrechte zahlreicher Urheber stellvertretend war. So lassen sich zum Beispiel auf der Internetseite der GEMA per Repertoiresuche Urheber ermitteln. Die Suche erfolgt dabei über eine Eingabemaske, bei welcher Sie unter anderem nach Begriffen aus Songtiteln stöbern können.
Alternativ dazu gibt es noch weitere Möglichkeiten, um herauszufinden, wer verantwortlich ist. Um über Urheber Informationen zu sammeln, können Sie sich je nach Werkart auch an folgende Institutionen werden:
- Museen und Galerien: Kunstwerke
- Verlagen: Bücher, Artikel, Abbildungen, Noten etc.
- Unternehmen: Auftragsarbeiten
- Betreiber von Internetseiten: Bilder, Grafiken, Texte, Rezepte etc.
- Fernsehsender: Sendungen, Musikeinspielungen
Wollen Sie den Urheber für im Internet veröffentlichte Bilder herausfinden, ist dies mitunter auch über die Bildersuche der Suchmaschinen möglich. Dort können Sie die URL des Bildes eingeben oder auch das Bild hochladen und erhalten Informationen darüber, wo die Abbildung ebenfalls verwendet wurde. Mit etwas Glück können Sie in den Suchergebnissen Quellenangaben finden oder stoßen dadurch sogar direkt auf den Internetauftritt des Fotografen bzw. Künstlers.
Wer ist der Urheber? – kurz und kompakt
Beim Urheber handelt es sich um den Schöpfer eines Werkes, der eigenständig über eine mögliche Verwertung bestimmen kann. Daher ist eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung grundsätzlich auch nur mit dessen Einverständnis möglich. Daher ist es im Vorfeld notwendig, den Urheber zu ermitteln.
19. Oktober 2022 at 10:13
diese website ist äuserst gut!